Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neue Gesetzgebung zur Heizung: Wichtige Informationen für Heizungsbesitzer

Nach intensiven Gesprächen und hitzigen Diskussionen wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 8. September 2023 vom Bundestag angenommen. Mit dieser Gesetzesnovelle sind viele Unsicherheiten bei Hausbesitzern und Mietern entstanden: Welche Heizsysteme dürfen ab 2024 noch installiert werden? Welche Deadlines sind zu beachten? Und wie sieht es mit Unterstützungsangeboten beim Wechsel zu erneuerbaren Heiztechnologien aus? Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Leitfaden zu den zentralen Bestimmungen des aktualisierten Heizungsgesetzes.

Die zentralen Entscheidungen des aktualisierten Heizungsgesetzes im Überblick:

  • Für Neubauten: Heizsysteme müssen mindestens zu 65% durch erneuerbare Energien gespeist werden.
  • Bei Bestandsgebäuden: Ein kommunaler Wärmeplan legt die Kriterien für das Heizen mit erneuerbaren Energien fest (mit Zielsetzungen für 2026 und 2028).
  • Keine direkte Pflicht zum Austausch vorhandener Heizsysteme.
  • Staatliche Unterstützungsangebote im Bereich von 30 bis 70 Prozent sind verfügbar.
  • Vermieter dürfen Anschaffungskosten für neue Heizungen bis zu einem Limit von 10 Prozent auf die Mieter verteilen.

Anmerkung: Obwohl der Bundestag das GEG angenommen hat, steht die endgültige Entscheidung noch aus. Das Gesetz wird erst wirksam, sobald der Bundesrat seine Zustimmung gibt. Es ist geplant, dass sich der Bundesrat Ende September mit dem als "Heizungsgesetz" bezeichneten Regelwerk auseinandersetzt. Die Daten und Fakten in diesem Artikel stammen direkt von der offiziellen Webseite der Bundesregierung.

Was umfasst das aktualisierte Heizungsgesetz und zu welchem Zeitpunkt wird es wirksam?

Gemäß dem Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezeichnet, dürfen Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Ab 2045 müssen Gebäude ausschließlich mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Dies dient der Senkung der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Das GEG legt fest, dass neue Heizsysteme zumindest zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren sollen. Das aktualisierte Heizungsgesetz wird ab dem 1. Januar 2024 zunächst für Neubauzonen in Kraft treten.

Sonderbestimmungen zur kommunalen Wärmeversorgungsplanung

In Gebieten außerhalb von Neubauzonen ist es notwendig, einen kommunalen Wärmeversorgungsplan vorzulegen. Dieser informiert Bürger und Betriebe über aktuelle und zukünftige Wärmeversorgungsmöglichkeiten in ihrer Region und Umgebung. In Großstädten mit über 100.000 Bewohnern muss spätestens bis zum 30. Juni 2026 beim Tausch der Heizungssysteme erneuerbare Energie eingesetzt werden. Für kleinere Ortschaften ist das Ziel bis zum 30. Juni 2028 gesetzt. Ein adäquater Plan sollte bis zu diesen Daten vorliegen.

Wie verhält es sich mit bereits vorhandenen Öl- und Gasheizsystemen?

Eine unmittelbare Austauschverpflichtung für funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen besteht nicht. Diese dürfen weiter in Betrieb sein und repariert werden. Bei einem Totalausfall oder wenn die Heizung ein Alter von über 30 Jahren erreicht (laut § 72 GEG), gibt es besondere Regelungen und eine Umtauschfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit sind noch Installationen von Heizanlagen zulässig, die nicht zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Falls Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Ende der vorgesehenen Fristen für Wärmeplanungen ein Öl- oder Gasheizsystem installieren, sollte der Anteil erneuerbarer Energie wenigstens 15 Prozent betragen. Dieser Wert erhöht sich 2035 auf 30 Prozent und erreicht 2040 einen Anteil von 60 Prozent.

Gemäß dem neuen Gesetz sind folgende Heizsysteme ab 2024 zugelassen:

Beim Übergang zu einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft, haben Heizungsbesitzer diverse technologische Optionen.
Laut dem aktualisierten Gesetz sind folgende Heizsysteme erlaubt:

  • Elektro-Wärmepumpen
  • Einbindung in ein Fernwärmenetz
  • Direktheizungen mit Strom
  • Solarthermische Heizsysteme
  • Kombiheizungen, die erneuerbare Energien mit Gas- oder Ölkesseln verknüpfen (wobei der Großteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen muss)
  • H2-Ready Gasheizsysteme mit Option zur späteren Anpassung auf Wasserstoff

Für spezielle Gebäude, bei denen alternative Anpassungen nicht realisierbar sind, wie beispielsweise denkmalgeschützte oder schwer renovierbare Bauten, sind zusätzlich Biomasse-/Holzheizsysteme und Gasheizungen zulässig, die zu mindestens 65 Prozent mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff laufen.

Die Wahl der geeigneten Technik hängt von den spezifischen Bedingungen Ihres Standortes ab. Eine individuelle Beratung durch einen Experten ist empfehlenswert.